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Amerikanische Musikindustrie gewinnt Filesharing-Prozess

Freitag, 5. Oktober 2007 um 0:45 Uhr

Kategorie Alles was Recht ist | Link zum Artikel

Die 12 Geschworenen haben entschieden, dass die Musikindustrie das Copyright an den 24 Songs besitzt, die die Verurteilte über das Filesharing-Programm Kazaa öffentlich zugänglich gemacht haben soll, und legten die Schadenssumme pro Song auf 9.250 Dollar fest.

Macht zusammen schlappe 222.000 Dollar Strafe – zuzüglich Anwaltskosten und Verfahrensgebühren.

Zur Urteilsfindung ist die Jury offensichtlich den Erläuterungen der Musikindustrie gefolgt, dass es nicht entscheidend wäre, ob tatsächlich ein Song über das Kazaa-Netzwerk getauscht worden ist, sondern dass die Verurteilte das exklusive Recht der Musikindustrie zur Verbreitung ihrer Werke verletzt hätte, in dem sich die Songs auf ihrer Festplatte befunden hätten – was mangels Festplatte allerdings nicht bewiesen werden konnte.

Das Argument der Verteidigung, dass sich IP-Adressen fälschen lassen, wog in den Augen der 12 Geschworenen wohl weniger schwer, als die Tatsache, dass der von der Musikindustrie mitgeloggte Tausch über einen Account mit dem Usernamen der Verurteilten geschah. Wobei dieser Username über diverse Online-Portale bekannt war, also auch von jedem anderen hätte benutzt werden können.

Dass die Verurteilte das Filesharing-Programm Kazaa nach eigenen Aussagen nie besessen hat, spielte dagegen keine Rolle. Ein weiterer Sachverhalt, den die Anklage nicht beweisen konnte.

Nur wenige harte Fakten kamen in den drei Verhandlungstagen zur Sprache, dafür wurde viel Mist erzählt.

Erschreckend, wenn das eigene Schicksal von Personen bestimmt wird, die nur Spuren einer Ahnung von der Materie haben, über die sie zu entscheiden haben.

Die amerikanische Musikindustrie wird jetzt sicher erst mal ausgiebig feiern und ihre Drohkampagnen noch verschärfen. Aber der nächste Prozess kommt bestimmt – mit einer durch die Ereignisse hoffentlich aufgeklärteren Öffentlichkeit als Jury.

Externer Link:
ars technica – Capitol v. Thomas

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4 Kommentare zu “Amerikanische Musikindustrie gewinnt Filesharing-Prozess”

  1. am Sonntag, 14. Oktober 2007 um 14:09 Uhr1Muuzeek

    Die Strafe ist sicherlich überzogen, allerdings muss die Musikindustrie wohl um solche Urteile froh sein. Stell dir vor, das Gericht hätte entschieden das 80 US$ Strafe genug sind – das hätte wohl kein Signal gegeben.

  2. am Sonntag, 14. Oktober 2007 um 14:31 Uhr2Stefan

    Mich stört an dem Urteil hauptsächlich, dass die Anklage nicht den Beweis erbringen musste, dass überhaupt und falls ja wieviele Songs insgesamt hochgeladen wurden.

    Das reine zur Verfügung stellen im Shared-Ordner halte ich ebenfalls für sehr zweifelhaft: Das fragliche Programm Kazaa soll selbständig die Festplatte scannen und alle gefundenen Medien in “Eigene Dateien” verschieben – das hieße, es fehlte bei der Angeklagten jeglicher Betrugsverdacht.

    Erschwerend kommt hinzu, dass Jammie Thomas das Programm Kazaa angeblich gar nicht benutzt hat.

    Das sind mir ingesamt viel zu schwammige Indizien, kein echter Beweis ist dabei. Ich halte das Urteil für ein Fehlurteil.

  3. am Sonntag, 18. Mai 2008 um 0:57 Uhr3Filesharing-Richter gibt Fehler zu - Alter Falter!

    [...] Amerikanische Musikindustrie gewinnt Filesharing-Prozess [...]

  4. am Freitag, 04. Juni 2010 um 14:49 Uhr4Anonymous

    Verurteil ohne sicheren Beweis oder Zeugen….
    Lang lebe die Unschuldsvermutung!

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