Truck Nuts – Eier-Alarm in South Carolina

Einer 65-jährigen Frau aus South Carolina droht eine Geldstrafe in Höhe von 445 Dollar, weil sie ihren Pickup-Truck mit Truck Nuts verziert hat, wie die Webseite Gawker berichtet.

Merkwürdig, dass dieser Trend der Auto-Verschönerung noch nicht nach Deutschland geschwappt ist, existiert er in den USA laut englischsprachigem Wikipedia-Eintrag doch bereits seit 1998. Einen deutschsprachigen Wikipedia-Eintrag gibt es zu dem Thema noch nicht.

Truck Nuts werden unter die hintere Stoßstange des Wagens gehängt und haben keine andere Funktion als gut auszusehen. Hoden-Stolz statt Penis-Neid quasi.

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I’m Walking On Vomit – Vorsicht, Commerzbank!

Da rackert man Tag und Nacht, um Werbekosten-Erstattungen bei Amazon Großbritannien zu erzielen. Irgendwann erreicht man dann mit Ach und Krach die Auszahlungsgrenze – und was macht die Commerzbank?

Fifty-fifty! Halbe-halbe!

Beauftragter Betrag: 30,11 Britische Pfund

Wir vergüten: 34,23 Euro

Bearbeitungsentg: 12,00 Euro

Konvert.entgelt: 5,00 Euro

Summe Entgelte: 17,00 Euro

Wir vergüten: 17,23 Euro

What The Fuck…?

5,00 Euro Umrechnungsgebühren lasse ich mir ja noch gefallen. Vielleicht waren die Batterien des Taschenrechners alle und die Commerzbank hat auf meine Kosten gleich eine Vorratspackung Mignonzellen gekauft.

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Der Papst und die Helm-Pflicht für Mofa-Fahrer

Nachdem Papst Benedikt XVI. im März 2010 per Hirtenbrief den Missbrauch von Minderjährigen durch Mitglieder seines Vereins aufrichtig bedauert hatte, lockert er nun das strikte Kondom-Verbot für Katholiken: Beim Verkehr mit homosexuellen Prostituierten ist der Einsatz von Latex-Pullovern fortan offenbar erlaubt.

Immerhin: Obwohl sich die Schweinepriester nicht fortpflanzen, sollen sie durch ihre Form der praktizierten Nächstenliebe trotzdem nicht an AIDS erkranken und wegsterben.

Erinnert mich an die Helm-Pflicht für Mofa-Fahrer in Deutschland. Die wurde eingeführt, kurz nachdem man den Mofa-Fahrern verboten hatte, Radwege zu benutzen und sie stattdessen auf die Straße verbannte.

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Haspa la vista: Sparkasse löscht Kundenprofile

Ich tu mich etwas schwer damit, den aktuellen Skandal um mittlerweile gelöschte Kundenprofile zu verstehen. Jedes Unternehmen ist doch grundsätzlich gut beraten, sich Gedanken über seine Kunden zu machen, um diese gezielt anzusprechen.

Die Hamburger Sparkasse, kurz Haspa, hatte ihre Kunden zu diesem Zweck klammheimlich in verschiedene Typen eingeteilt, wurde dabei erwischt und bereut die daraufhin flugs gestoppte Aktion jetzt ganz bitterlich. Dabei klingen Begriffe wie Abenteurer oder Genießer doch wesentlich freundlicher als etwa gutgläubige Dumpfbacke oder beratungsresistentes Arschloch.

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GEZ reichts! Bundesverwaltungsgericht bestätigt öffentlich-rechtliche Zwangsabgaben

Laut Spiegel-Artikel vom 27.10.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute bestätigt, dass für internetfähige Geräte GEZ-Gebühren fällig sind, sofern man diese nicht schon für Rundfunk und Fernsehen entrichtet.

Könnte ich mich stundenlang drüber aufregen – wenn ich das an anderer Stelle nicht schon getan hätte und nicht brav alle drei Monate 53,94 Euro an die GEZ bezahlen würde.

Liebe Bundesverwaltungsrichter! Es kann nicht darum gehen, womit man was empfangen kann – dann müsste ich demnächst wohl auch Gebühren für meinen internetfähigen Mediaplayer O!Play Air berappen, wenn ich Fernseher, Radio,  Computer und Handy auf den Müll schmeiße -, sondern darum, ob das Internet zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Grundversorgung der Bevölkerung überhaupt notwendig ist.

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Der öffentlich-rechtliche Irrtum: Zwangsabgabe fürs Internet

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lässt sich seine Internetseiten ganz schön was kosten: 25 Millionen Euro angeblich. Um den gesetzlichen Auftrag der Grundversorgung zu erfüllen.

Wie bitte? Grundversorgung? Via Porno- und Freizeit-Medium Internet, mit dem man andere Leute anstupst oder knuddelt oder begnadeten Körpern bei Leibesübungen zuguckt? Finanziert durch meine GEZ-Gebühren?

Mit dieser schwachsinnigen Begründung könnten ARD und ZDF auch eine gebührenfinanzierte Tageszeitung rausbringen und jedem Haushalt jeden Morgen ungefragt in den Briefkasten stecken.

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Reset-Knopf für Kriminalbeamte

Klaus Jansen, Vorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, wirft der Bundesregierung zu Recht Kompetenzgerangel, Unvermögen und Blauäugigkeit vor. Wie es mit Kompetenzrangeleien unter deutschen Kriminalbeamten aussieht, weiß ich nicht. Aber was Unvermögen und Blauäugigkeit betrifft, brauchen sie sich hinter der deutschen Bundesregierung nicht zu verstecken.

In einem 15-Punkte-Plan fordern die deutschen Kriminalbeamten nämlich unter anderem, Zugriff auf private Rechner zu bekommen, um dort “Trojaner, Viren und Schadprogramme” zu entfernen. (Das Wort “und” gefällt mir in diesem Zusammenhang ganz besonders.) Und einen “Reset-Knopf für das Internet”, um Deutschland schnell mal vom Netz nehmen zu können.

Vermutlich meinen die deutschen Kriminalbeamten einen Ein-/Aus-Schalter fürs Internet. Der Reset-Knopf ist schließlich manchmal der einzige Weg, um ein abgestürztes System wieder ans Laufen zu kriegen.

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Offenes W-Lan schützt vor Schadensersatzansprüchen

Wer immer noch so dumm ist, urheberrechtlich geschütztes Material über P2P-Börsen wie eMule oder BitTorrent herunterzuladen, kann beim Erwischtwerden seinen finanziellen Schaden auf 100 Euro Abmahngebühr pro Unterlassungserklärung begrenzen, in dem er sich ein offenes W-Lan-Netzwerk einrichtet.

Das ist keine Aufforderung zur Begehung von Straftaten, sondern meine unmaßgebliche Interpretation des heutigen BGH-Urteils.

Die klagende Musikgesellschaft und ihre Blödmannsgehilfen feiern das Urteil trotzdem als Sieg. Ich frage mich: Warum? Schließlich ist das Geschäftsmodell der Musikindustrie, Musikliebhaber mit krimineller Ader auf horrenden Schadensersatz zu verklagen, damit erst mal kräftig erschüttert. Richtig so!

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Radar-Falle am Airport Weeze

Letzten Monat hole ich meinen Bruder vom Flughafen Weeze ab. 23 Uhr, stockfinstere Nacht, und es schüttet wie aus Eimern. Die Scheibenwischer sausen auf schnellster Stufe hin und her. Ich fahre von der Autobahn ab und nehme den Fuß vom Gas, um den Wagen auf Landstraßengeschwindigkeit zu drosseln.

Plötzlich pulsiert ein orangefarbener Feuerball am Himmel!

Flugzeugabsturz? Ein Meteorit? Die Atombombe?

Meine Netzhaut und ich benötigen ungefähr fünf Sekunden, um zu realisieren: Nichts dergleichen.

Die Nacht ist wieder rabenschwarz, die Blendwirkung nimmt langsam ab – und ich befinde mich mit meinem Wagen gottlob noch immer auf der Straße.

Gestern hatte ich Post im Briefkasten: 20 Euro Verwarnungsgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung am 24.07.2009 um 22:57 Uhr in Kevelaer-Kervenheim.

Flugzeugabsturz? Meteorit? Atombombe? Die Radar-Falle am Airport Weeze.

Das ist nicht zu teuer für dieses unter abenteuerlichen Umständen entstandene Stunt-Foto. Ich überlege, ob ich mich beim Fotografen bedanken oder ihn vor Gericht zitieren soll. Ich hätte ja vor Schreck das Lenkrad auch verreißen und mir das Genick brechen können.

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Otto-Kunden und Juristen: Dreist und dumm

Otto, der Versandhändler, hatte auf seiner Internetseite die Apple-Notebooks Macbook Air und Macbook Pro im Wert von 1299 und 1699 Euro fälschlicherweise für je 49,95 Euro angeboten. Über 2500 Kunden bestellten mehr als 6500 dieser Geräte zum Schnäppchenpreis, bevor der Irrtum aufflog.

Otto entschuldigte sich ganz altmodisch per Brief für diese Auszeichnungspanne, schenkte jedem Besteller einen Gutschein über 100 Euro und verloste zusätzlich unter allen Bestellern 50 Notebooks.

Eine sehr noble und kostspielige Geste des Versandhändlers, wie ich finde. Schließlich weiß jeder halbwegs ungebildete Nicht-Jurist, dass versehentliche Preis-Fehlauszeichnungen vorkommen können und der Versand einer automatischen Bestellbestätigung noch keinen Kaufvertrag begründet.

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