genlogie.net: Mahnung – Ihre Rechnungsnummer Rech-GEN-1234567

Heute habe ich mal wieder eine E-Mail von genlogie.net im Postfach: Die erste Mahnung. In diesem Jahr.

Da ich nicht der in der E-Mail erwähnte Stefan Dingenskirchen bin (den Nachnamen, die Rechnungsnummer und den Verwendungszweck habe ich geändert), werde ich folgendes unternehmen: Gar nichts.

Angeblich war die Sache letztes Jahr ja schon beim Inkasso.

Kommentare zu diesem Beitrag bitte unter meinen Artikel Abzocke im Internet: Was tun? Tipps und Links für Betroffene Alter Falter!.

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Betreff: Mahnung – Ihre Rechnungsnummer Rech-GEN-1234567

von: genlogie.net Support

Sehr geehrter Herr Stefan Dingenskirchen,

Sie haben unsere Dienstleistung von genlogie.net bestellt und sind einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen.

Leider konnten wir bisher von Ihnen keinen Zahlungseingang verzeichnen. Um hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren zu vermeiden, nehmen Sie diese Mahnung ernst.

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Neues Geschäftsmodell? GEMA kassiert Internetseite ab

Die GEMA, das Inkasso-Unternehmen für Komponisten, Textdichter und Musik-Verleger, hat das Internet offenbar als ganz neue Einnahmequelle entdeckt: Für einen Ausschnitt des Titels Lasse redn von Die Ärzte in der Version von Antenne Bayern soll die Internetseite BILDblog 7 Euro zahlen. Monatlich.

Wenn schon ein kurzer Musikausschnitt, der nicht seiner selbst Willen präsentiert wird, sondern als journalistisches Zitat – Antenne Bayer hatte das Ärzte-Stück um kritische Aussagen zur BILD-Zeitung gekürzt -, was kostet dann bloß das schlichte, nicht journalistisch motivierte Einbinden von YouTube-Videos in den eigenen Blog?

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genlogie.net nervt schon wieder

Letztes Jahr hatte ich eine E-Mail von genlogie.net Alter Falter! bekommen: Ich möchte doch bitte für den in Anspruch genommenen Dienst bezahlen. Die E-Mail richtete sich an einen mir unbekannten 18-jährigen Stefan Sowieso aus Garnheim, der angeblich mit einer IP der Telekom auf das Angebot von genlogie.net zugegriffen hat. Dann kam noch eine Letzte Zahlungsaufforderung – Bitte lesen!. Und anschließend eine Einleitung rechtlicher Schritte – Abgabe an Inkasso. Dann war Ruhe.

Letzten Freitag hab ich wieder eine E-Mail von genlogie.net erhalten, fast exakt die gleiche wie vor einem Jahr. Nur der Name des Zahlungsempfängers und die Bank-Verbindung haben sich geändert: ZA GmbH statt Zentrale Abrechnung I und Sparkasse Oberhessen (Bankleitzahl 518 500 79) statt Dresdner Bank (BLZ 500 800 00).

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Online-Banking: Lizenz zum Gelddrucken?

Wenn ein Kunde Online-Banking über einen mit Schadprogrammen verseuchten Rechner tätigte und seine persönlichen Zugangsdaten, PIN und TANs etwa, unabsichtlich einem Hacker übermittelte, war es bislang so, dass der Kunde für den daraus resultierenden Schaden verantwortlich war. Klare Kiste.

Wie der SPIEGEL SPIEGEL heute berichtet, sind jetzt aber die Banken die Dummen: “Nach einem Urteil des Amtsgerichts Wiesloch (Az4C57/08) haften die Banken für Schäden, die durch das unerlaubte Abfangen vertraulicher Daten – sogenanntes Phishing – entstehen.”

Also schnell den eigenen Rechner mit Trojanern wie Keyloggern und Hijackern vollkloppen, dem bösen Buben seines Vertrauens die eigenen Zugangsdaten fürs Online-Banking übergeben und sein Konto leerräumen lassen. Das Geld gibts dann von der Bank zurück.

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Erster Filesharing-Prozess der Rechtsanwälte Schutt und Waetke mit einem Streitwert um die 60.000 Euro

Die Rechtsanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke aus Karlsruhe sind in der Filesharer-Szene als Massenabmahner berühmt und berüchtigt. Laut Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs verschicken die beiden Karlsruher wohl mehr als 15.000 Abmahnungen pro Jahr.

Auch einen Arbeitskollegen von mir hat es letzte Woche erwischt – wegen einem Vorfall von Anfang 2007. Keine Ahnung, wie Schutt und Waetke an seine IP und damit an seine Adresse gekommen sind. Welcher Provider speichert die Flatrate-Daten seiner Kunden denn über anderthalb Jahre lang und gibt sie dann auch noch freiwillig heraus? Klingt für mich nach einem doppelten Verstoß gegen den Datenschutz. Aber weiter im Text.

Während Timo Schutt und Thomas Waetke bislang wohl ganz gut von ihren zahlungsbereiten Abmahn-Opfern gelebt haben, strengen sie nach Informationen von gulli.com jetzt den ersten wirklich großen Prozess gegen einen vermeintlichen Filesharer an. Das wird richtig spannend!

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Weibliche Bewohner von Lesbos sind zwar Lesbierinnen aber nicht unbedingt lesbisch

Einige Bewohner der griechischen Insel Lesbos klagen jetzt vor Gericht gegen die mißbräuchliche Verwendung des Namens ihrer Heimat als Bezeichnung für weibliche Homosexuelle.

Bei der Gelegenheit fahren die Kläger auch dem griechischen Schwulen- und Lesbenverband OLKE vor die Karre, weil der das mißbrauchte Wort im Namen führt. Kann ich ad hoc mit nur einem Blick auf die Seite nicht bestätigen, dazu bin ich zu wenig Griechisch-Spezialist.

Eine Klägerin sagt, ihre Mutter, ihre Schwester und ihre Tochter würden sich schämen, sich als Lesbierinnen zu bezeichnen. Und sie selbst wird vermutlich auch nicht so angetan davon sein, sonst würde sie ja nicht klagen.

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Merkwürdige Lebewesen: Hupende Fußball-Fans

Die deutsche Fußball-Nationalmannschaft gewinnt ihr erstes Spiel bei der Europameisterschaft 2008 mit 2:0. Unmittelbar nach Spielende steigen tausende Menschen in ihre Autos und fahren wild hupend durch die Straßen. Was soll das?

Die Leute, die sich für Fußball interessieren, kennen das Ergebnis und brauchen nicht durch Hupen darauf aufmerksam gemacht zu werden. Und die Leute, die sich nicht für Fußball interessieren, fühlen sich durch das Hupen erst recht belästigt.

Die hupenden Fußball-Fans stecken wohl irgendwo dazwischen: Sie freuen sich offensichtlich über das Spielergebnis, interessieren sich aber ebenso offensichtlich nicht ganz so stark für Fußball. Sonst würden sie sich nach dem Spiel ja erst mal die Interviews und Analysen von und mit den Fußball-Profis anschauen, bevor sie sich ins Auto setzen und wild hupend durch die Straßen fahren.

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Clickster: Das Programm für MP3-Piraten und Abmahn-Anwälte

Der erste April ist lange vorbei, trotzdem kommt CHIP heute aus Anlass des Erscheinens von Clickster 1.63 ins Schwärmen: “Clickster ist ein cooles Download-Tool für MP3-Sammler. Im Gegensatz zu einem Filesharing-Tool sucht Clickster nicht bei anderen Usern sondern ausschließlich im Internet selbst nach MP3-Files aller Art.”

Da hat CHIP wohl das Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes am 01.01.2008 verpennt. Demnach sind nicht mehr nur Downloads von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen verboten sondern auch von offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen. Scheiß Deutsch, ist aber tatsächlich Gesetzestext. Siehe z. B. Wikipedia zum Thema Privatkopie.

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Filesharing-Richter gibt Fehler zu

Alter Falter! hatte im Oktober 2007 in einer vierteiligen Serie über den ersten Geschworenen-Prozess in den USA gegen die vermeintliche Filesharerin Jammie Thomas berichtet und sich über so manchen Blödsinn gewundert, den die Vertreter der Musikindustrie ungestraft vor Gericht äußern durften.

Und über das offensichtliche Fehlurteil.

  1. Filesharing-Prozess in den USA: Kriegt die amerikanische Plattenindustrie voll eins auf die Fresse?
  2. Filesharing-Prozess in den USA: Der erste Verhandlungstag
  3. Filesharing-Prozess in den USA: Der zweite Verhandlungstag
  4. Amerikanische Musikindustrie gewinnt Filesharing-Prozess

Über ein halbes Jahr später gibt Richter Michael Davis zu, der Musikindustrie einmal zu oft auf den Leim gegangen zu sein, in dem er die Geschworenen instruiert hatte, bereits das bloße Anbieten von Dateien in einem P2P-Netzwerk als strafbare Handlung zu werten anstatt ihre tatsächliche Verbreitung.

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Filesharing-Abmahnungen: Screenshots als Beweismittel?

Sollten sich vor Gericht Screenshots als Beweismittel für unerlaubtes Filesharing durchsetzen, kann man seinen Lieblingsfeinden demnächst einen schönen Schreck bereiten: Mit dem P2P-Screenshot-Generator von piratbyran.org Piratbyran:

Screenshot-Generator
P2P-Screenshot-Generator (c) piratbyran.org

Name des Lieblingsfeindes eintragen, eine passende IP-Adresse und einen aussagekräftigen Dateinamen, auf “Bygg bevis” drücken – fertig ist das Beweisstück (siehe unten).

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