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Filesharing-Abmahnungen: Screenshots als Beweismittel?

Dienstag, 13. Mai 2008 um 19:30 Uhr

Kategorie Alles was Recht ist

Sollten sich vor Gericht Screenshots als Beweismittel für unerlaubtes Filesharing durchsetzen, kann man seinen Lieblingsfeinden demnächst einen schönen Schreck bereiten: Mit dem P2P-Screenshot-Generator von piratbyran.org Piratbyran:

Screenshot-Generator
P2P-Screenshot-Generator (c) piratbyran.org

Name des Lieblingsfeindes eintragen, eine passende IP-Adresse und einen aussagekräftigen Dateinamen, auf “Bygg bevis” drücken – fertig ist das Beweisstück (siehe unten).

Nein, nein, ist nur ein Spaß. Sowas gehört sich natürlich nicht. Müsste sich jetzt bloß noch vor Gericht und bei den Abmahnanwälten rumsprechen.

[via gulli]

Screenshot-Beweis linke Seite
Screenshot-Beweis Teil 2

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3 Kommentare zu “Filesharing-Abmahnungen: Screenshots als Beweismittel?”

  1. am Mittwoch, 14. Mai 2008 um 8:44 Uhr1Ingo

    Das ist schon ein dickes Ding, was da die MI durchsetzen will… Wie kann denn ein Screenshot als Beweis gelten? Wenn es soweit kommt, dann will ich aber, dass auch Geld eingeführt wird, dass aus normalem Zeichenpapier besteht, wo einfach eine Nummer drauf ist.

    Aber der Screenshot-Generator ist ne nette Idee, die das Vorhaben der MI in den Dreck zieht, bzw. lächerlich macht :)

    Ingo

  2. am Freitag, 22. August 2008 um 18:29 Uhr2holger

    Ich denke nicht, das ein Screenshot vor Gericht als Beweis ausreicht, Quelltext sowie eine Dritte Person als Zeuge werden sicherlich notwendig sein, um vor Gericht eine entsprechende Beweiskraft zu haben.

  3. am Dienstag, 01. Dezember 2009 um 17:12 Uhr3Wolle

    Es ist echt verrückt, wenn man sieht was oder vor allem wer alles abmahnt. Die Liste ist beinahe endlos: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnwarner.html

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