Filesharing-Abmahnungen: Screenshots als Beweismittel?
Sollten sich vor Gericht Screenshots als Beweismittel für unerlaubtes Filesharing durchsetzen, kann man seinen Lieblingsfeinden demnächst einen schönen Schreck bereiten: Mit dem P2P-Screenshot-Generator von piratbyran.org :

P2P-Screenshot-Generator (c) piratbyran.org
Name des Lieblingsfeindes eintragen, eine passende IP-Adresse und einen aussagekräftigen Dateinamen, auf “Bygg bevis” drücken – fertig ist das Beweisstück (siehe unten).
Nein, nein, ist nur ein Spaß. Sowas gehört sich natürlich nicht. Müsste sich jetzt bloß noch vor Gericht und bei den Abmahnanwälten rumsprechen.
[via gulli]


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3 Kommentare zu “Filesharing-Abmahnungen: Screenshots als Beweismittel?”
Jetzt kommst du!
2010 - ein neues Blog-Jahrzehnt ist angebrochen! Alles, was ich bislang zur Schädlichkeit von NoFollow-Links gesagt und geschrieben habe, nehme ich hiermit zurück und behaupte fortan das Gegenteil. Um euch und mir weitere Pseudo-Kommentare zu ersparen, einzig gepostet zum Abgreifen von Follow-Links, habe ich alle Kommentar-Links in diesem Blog auf NoFollow gesetzt.

Das ist schon ein dickes Ding, was da die MI durchsetzen will… Wie kann denn ein Screenshot als Beweis gelten? Wenn es soweit kommt, dann will ich aber, dass auch Geld eingeführt wird, dass aus normalem Zeichenpapier besteht, wo einfach eine Nummer drauf ist.
Aber der Screenshot-Generator ist ne nette Idee, die das Vorhaben der MI in den Dreck zieht, bzw. lächerlich macht :)
Ingo
Ich denke nicht, das ein Screenshot vor Gericht als Beweis ausreicht, Quelltext sowie eine Dritte Person als Zeuge werden sicherlich notwendig sein, um vor Gericht eine entsprechende Beweiskraft zu haben.
Es ist echt verrückt, wenn man sieht was oder vor allem wer alles abmahnt. Die Liste ist beinahe endlos: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnwarner.html