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Ganz legaler Steuertrick Nr. 1001: Steuerhinterziehung

Montag, 26. Januar 2009 um 16:10 Uhr

Kategorie Alles was Recht ist | Link zum Artikel

Wie der Fall Zumwinkel zeigt, lassen sich mit Steuerhinterziehung nicht nur Steuern sparen sondern sogar Gewinn erwirtschaften: 1,2 Millionen Euro Steuern hat Ex-Postler Zumwinkel hinterzogen, zu einer Geldstrafe von 1 Millionen Euro wurde er verurteilt. Ergibt einen hübschen Gewinn in Höhe von 200.000 Euro. Schneller lässt sich doch kein Geld verdienen!

Wichtig ist natürlich, dass man – sollte man denn tatsächlich mal erwischt werden – ein voll umfängliches Geständnis ablegt und den Vorfall bitter bereut. Für letzteres empfiehlt es sich, vorher ein paar Stunden Method Acting in einer Schauspielschule um die Ecke zu nehmen. Die Kosten dafür spielt man ja locker wieder rein.

Ich frage mich, wie lange die Bundesregierung dem Treiben unserer Justiz noch zusieht.

"Alter Falter!"-Artikel mit ähnlicher oder ganz anderer Brisanz:


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28 Kommentare zu “Ganz legaler Steuertrick Nr. 1001: Steuerhinterziehung”

  1. am Montag, 26. Januar 2009 um 16:22 Uhr1Gadget-Blogger

    Hehe, guter Artikel.
    Mal schnell 200.000 € Gewinn gemacht. Fraglich wär jetzt wirklich, wie lange er die 1.2 Mio schon hinterzogen hatte damit man die Rendite ausrechnen kann.

  2. am Montag, 26. Januar 2009 um 16:38 Uhr2Marc

    Kleiner Denkfehler…
    Die fällige Steuerschuld hatte er schon vorab gezahlt.
    Demnach ist die eine Million in der Tat Strafe obendrauf.

    Nichtsdesto trotz ist diese “Strafe” natürlich ein Witz.

  3. am Montag, 26. Januar 2009 um 16:53 Uhr3Max

    Gewinn und Rendite sehen bei mir anders aus.
    *** Steuernachzahlung plus hoffentlich *** Versäumniszinsen (sicherlich mind. 6 Prozent p.a.) plus die *** Strafzahlung plus *** Vorbestrafung sollten meiner Meinung nach OK sein, wenn es bei den Kleinen auch so abläuft.

    Ich bin KEINESFALLS für Steuerhinterziehung.
    Evtl. hätte die Geldstrafe noch etwas höher ausfallen können, aber bei anderen Leuten hätten bereits diese Geldzahlungen(oder allein die Nachzahlungen) einen Bankrott nach sich ziehen können.

  4. am Montag, 26. Januar 2009 um 17:06 Uhr4Baynado

    Sowas habe ich auch zu erst gedacht, Stefan. Tatsächlich hat Herr Zumwinkel ca 3,9 Mio € gezahlt.

  5. am Montag, 26. Januar 2009 um 17:09 Uhr5Stefan

    Na gut, stimmt die Rechnung vielleicht nicht ganz. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der gute Mann erst im reifen Alter mit Steuerhinterziehung angefangen hat. Zumindest haben ihm die verjährten Straftaten den Knast erspart. Und der tatsächliche Gewinn wird die 200.000 Euro sicher locker übersteigen – auch nach Abzug von 3,9 oder 4,9 Millionen Euro.

  6. am Montag, 26. Januar 2009 um 18:34 Uhr6micha

    na, ja, ich denke mal, die 200.000 sind dann aber für die Anwälte draufgegangen, Oder übernimmt das Advocat?

  7. am Montag, 26. Januar 2009 um 18:50 Uhr724 Monate auf Bewährung für Ex-Post-Chef Zumwinkel : News

    [...] verhängten die Bochumer Richter Montag zudem eine Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro. Damit ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung forderte [...]

  8. am Montag, 26. Januar 2009 um 19:29 Uhr8Paul

    Was ist mit dem BGH Urteil? Ab einer Million € Steuerhinterziehung sofort Knast hieß es vor ein paar Monaten als Leitsatz! Von wegen es gab keine Absprache…

  9. am Montag, 26. Januar 2009 um 19:40 Uhr9Stefan

    Um Zumwinkel den Knast zu ersparen wurden ein paar hunderttausend Euro als verjährt heruntergerechnet – angeblich wegen einer Justizschlamperei. Damit kam man dann unter die 1-Millionen-Grenze.

  10. am Montag, 26. Januar 2009 um 22:18 Uhr10Michael

    Ja, Zumwinkel ist jetzt fein raus und kann den Lebensabend auf seiner Burg genießen. Sind ja noch ein paar Millionen übrig. In der Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom wird auch gegen ihn ermittelt (Zumwinkel war Aufsichtsratschef und hat möglicherweise von den Bespitzelungen gewusst). Aber da es ja nun schon eine anderes Urteil gegen ihn gibt wird man die Telekom-Ermittlungen vermutlich bald einstellen (schreibt zumindest welt.de).

  11. am Montag, 26. Januar 2009 um 22:54 Uhr11Lucy

    Hahaha… wenn das mal keine Ironie ist… aber muss der nicht 1,2 Millionen plus eine Millionen zahlen?

  12. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 1:03 Uhr12schwidi

    Die Strafe ist in meinen Augen viel zu gering. Bei einem Vermögen von 13,1 Mio. Euro (bar) tun die 3 oder 4 Mios doch nicht richtig weh… Am Hungertuch wird er wohl sein restliches Leben nicht nagen.

  13. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 4:45 Uhr13Der Gangster und der Messias: Blogschau (1/II)

    [...] zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von einer Million Euro aufgebrummt. Alter Falter meint: Der Reingewinn von Zumwinkel müsste dennoch bei mindestens 200.000 Euro liegen. Welch [...]

  14. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 9:54 Uhr14Whykiki

    Eigentlich ist das unfassbar, dass so etwas klargeht. Wenn es nicht jetzt NICHT Zumwinkel gewesen wäre, dann hätten andere, unbekanntere Personen vermutlich die Strafe absitzen müssen. Ich fass es nicht, man muss nur bekannt und dreist genug sein, um es in diesem Staat zu etwas zu bringen…

  15. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 10:41 Uhr15shd

    @14: So ein Quatsch. Es es genau andersrum. Nur Zumwinkel wurde derart ins Licht der Öffentlichkeit gezogen. Andere, die nicht so bekannt waren und deutlich mehr hinterzogen haben (teilweise über 8. Mio) haben dieselbe Strafe bekommen und danach kräht kein Hahn.

  16. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 10:49 Uhr16Stefan

    Dass bei Zumwinkel die 1-Millionen-Grenze, die erst seit kurzem gilt und die Knast bedeutet hätte, schöngerechnet wurde, ist für mich offensichtlich. Ich denke, ein paar Monate Knast hätten Zumwinkel wieder besser schlafen lassen – vielleicht lässt er den Prozess ja nochmal neu aufrollen. Anschließend feiert er sein Comeback im Dschungelcamp und ist wieder der Liebling der Massen.

  17. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 10:49 Uhr17shd

    Hab noch was vergessen: Man kann natürlich an dem Fall (und an allen anderen) darüber diskutieren ob das Steuerstrafrecht nicht allgemein zu lasch ist. Das wäre aber Aufgabe der Politik das zu ändern und NICHT der Gerichte, und auch Herr Zumwinkel kann dafür nichts und hat wie jeder andere das Recht nach geltendem Gesetz und nicht nach Empörungshaltung der Öffentlichkeit verurteilt zu werden.

  18. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 16:12 Uhr18Der Sachse

    tjaja, eine riesensauerei,
    es gab zeiten, da hätt\’ man ihn ausgebürgert oder in urlaub geschickt nach novosibirsk ;-)

    o tempora, o managers!

  19. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 16:37 Uhr19Ein Keyword

    Ich finde die Strafe ist zu gering, wäre es nicht um eine so bekannte Persönlichkeit geganen wie es Herr Zumwinkel ist, so wäre auch nichts heruntergerechnet worden. Die Politiker sollten sich endlich etwas mit dem Steuerrecht einfallen lassen.

    Ich finde im übrigen deinen Tipp mit dem Schauspielkurs klasse, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

  20. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 18:15 Uhr20justin

    Hallo,
    die Rechnung ist falsch. Zumwinkel hat zunächst den Betrag, den er hinterzogen hat zurückbezahlt. Zusätzlich hat er 1 Mio. Euro an Strafe gezahlt. Er hat mit der Staatsanwalt zusammengearbeitet und denen Beweise geliefert, die sie ohne ihm nicht gefunden hätten. Das Interview des Staatsanwalts habe ich selbst gesehen. Er ist also nicht gut weggekommen oder hat schnelles Geld verdient, wie behauptet wird.
    Ihm ist auch eine andere Klage anhänglich und kann daher doch noch in Knast kommen, da er ja eine Bewährungsstrafe erhalten hat.

  21. am Dienstag, 27. Januar 2009 um 18:44 Uhr21Stefan

    Falsch, Zumwinkel hat nicht den Betrag zurückgezahlt, den er hinterzogen hat, sondern quasi nur die Spitze des Eisbergs, die noch nicht verjährt war.

  22. am Mittwoch, 28. Januar 2009 um 19:36 Uhr22Michael

    Glaubt hier irgendjemand, das Urteil wäre anders ausgefallen? Es war schon immer so und wird auch immer so bleiben…

  23. am Samstag, 31. Januar 2009 um 15:31 Uhr23Chris

    Wie geil ist denn das: Ist bei Kommentar 19 unter “Sonnenschutz” wieder Mark Ise oder Rudi Sonnensegel am Werk?

  24. am Samstag, 31. Januar 2009 um 21:54 Uhr24Stefan

    Danke für den Hinweis, ist geändert.

  25. am Sonntag, 01. Februar 2009 um 14:34 Uhr25Max

    Ich glaube trotzdem, dass es ihm weh getan hat. Er hat so oder so 1 Millionen Euro verloren. Ob das jetzt genug war, steht aber auf einem anderen Blatt…

  26. am Montag, 02. Februar 2009 um 14:14 Uhr26jemand der mal genau nachgeschaut hat

    Hallo,

    um es vorweg klarzustellen: Steuerhinterziehung kann ich nicht gutheißen.
    Im Fall von Herrn Z. möchte ich allerdings zu bedenken geben, dass zum einen die Steuerschuld von 1,2 Millionen € natürlich zurückgezahlt wurde, als Strafe ca. 1 Millionen € gezahlt wurden und aus den längst verjährten Steuerhinterziehungen das hinterzogene Geld ebenfalls zurückgezahlt wurde. Insgesamt hat Herr Z. damit knapp 5 Millionen € an die BRD gezahlt.
    Es sind also keine Schulden aus Steuerhinterziehung mehr anhängig!
    Es lohnt sich also sich ein komplettes Bild zu machen, bevor man hier aufgrung falscher Tatsachen die Justiz anprangert!
    Nichts desto trotz ist Steuerhinterziehung eine riesige Sauerei.
    Mfg

  27. am Montag, 02. Februar 2009 um 14:21 Uhr27Nanana!

    “Unberücksichtigt bleiben vor Gericht verjährte Steuerschäden, die Zumwinkel mit seiner bereits 1986 eingerichteten Stiftung “Devotion Family Foundation” vor 2002 angerichtet haben könnte. Dazu hat er sich im Prozess auch nicht geäußert. Unklar blieb dadurch, wann er welches Vermögen in die Stiftung gesteckt hat.” (Zitat N-TV)

  28. am Sonntag, 15. Februar 2009 um 11:03 Uhr28eachtradingday

    das er gewinn gemacht hat, sei mal dahin gestellt.

    die frage muss lauten – ist die strafe abschreckung genung?
    und da finde ich, muss ich mit einem klaren – NEIN – antworten. ich habe keine ahnung was der herr zumwinkel so alles über die jahre verdient hat, vermute aber mal, dass es im vergleich mit der strafe und den rückzahlungen eher höhere summen waren.
    in diesem land gilt das weiterhin als kavaliersdelikt und kann weiter betrieben werden.

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