…wenn er keine Berufung einlegt und/oder wenn die Welt gerecht wäre.
Der “Verursacher des Abmahn-Unwesens” (Zitat taz) ist zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, weil er die Domain der Berliner Tageszeitung taz zu Unrecht pfänden ließ.
Ein Fax, das der Freiherr nicht erhalten haben wollte, wurde von den Ermittlern dann doch in seinem Büro gefunden. Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth versuchte sich vor Gericht mit Unordentlichkeit und mangelndem Rechtswissen herauszureden, berichtet die taz. Zumindest letzteres hätte ich ihm sofort abgenommen. Weitere Details auf heise online und natürlich bei der taz.
Wassss…der hat nur 6 Monate bekommenm???
Vielleicht gibt es in der Berufungsverhandlung Nachschlag.
Das denke ich auch. Auf wen oder was sollte er sich noch berufen?
Recherchiere grad für die Uni. Danke für die Info.