Internet-Pornografie nur noch gegen Altersnachweis – Ja nee, is klar!
Wie Spiegel Online berichtet, hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Anbieter von Online-Pornos einen Alternachsweis ihrer Kunden einholen müssen, per Postident-Verfahren.
Wer hätte das gedacht: Die Eingabe einer per Programm errechneten oder im Internet gefundenen Personalausweis-Nummer reicht dazu nicht aus.
Die Altersverifikation ist natürlich nur notwendig, wenn Porno-Anbieter und Porno-Server ihren Sitz in Deutschland haben. Eine selten dämliche Kombination deshalb.
Die restlichen 25.975.536.431 pornografischen Seiten im Internet, z. B. YouP***.com oder P***Tube.com, sind von diesem Urteil also nicht betroffen
Soviel zum Thema Deutsche Internet-Rechtsprechung und die Wirklichkeit: Effektiver Jugendschutz sieht anders aus!
Wenn der Bundesgerichtshof die deutsche Jugend durch Online-Pornografie tatsächlich gefährdet sieht, wäre eigentlich der nächste logische Schritt, Jugendlichen in deutschen Landen das Internet komplett zu verbieten. Dolle Show!
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