Internet-Pornografie nur noch gegen Altersnachweis – Ja nee, is klar!
Wie Spiegel Online berichtet, hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Anbieter von Online-Pornos einen Alternachsweis ihrer Kunden einholen müssen, per Postident-Verfahren.
Wer hätte das gedacht: Die Eingabe einer per Programm errechneten oder im Internet gefundenen Personalausweis-Nummer reicht dazu nicht aus.
Die Altersverifikation ist natürlich nur notwendig, wenn Porno-Anbieter und Porno-Server ihren Sitz in Deutschland haben. Eine selten dämliche Kombination deshalb.
Die restlichen 25.975.536.431 pornografischen Seiten im Internet, z. B. YouPorn.com oder PornTube.com, sind von diesem Urteil also nicht betroffen
Soviel zum Thema Deutsche Internet-Rechtsprechung und die Wirklichkeit: Effektiver Jugendschutz sieht anders aus!
Wenn der Bundesgerichtshof die deutsche Jugend durch Online-Pornografie tatsächlich gefährdet sieht, wäre eigentlich der nächste logische Schritt, Jugendlichen in deutschen Landen das Internet komplett zu verbieten. Dolle Show!
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