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Klappe zu, Esel tot – Internet-Nutzung in Deutschland ab Herbst 2007 illegal

Samstag, 14. Juli 2007 um 17:30 Uhr

Kategorie Alles was Recht ist

Am 5. Juli 2007 hat der Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz den Bundestag passiert. Im Herbst 2007 wird es vom Bundesrat verabschiedet werden und damit rechtskräftig.

Aktuell sind Downloads erlaubt, “soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird” (Paragraph 53 Absatz 1 Satz Urheberrechtsgesetz). Ob Musikstücke oder Filme, die über P2P-Tauschbörsen verbreitet werden, rechtswidrig hergestellt wurden, lässt sich in der Regel allerdings nicht feststellen: Illegal unter Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes hergestellt oder legal analog mitgeschnitten, zum Beispiel? Man weiß es nicht. Mit “offensichtlich rechtswidrig hergestellt” ists also Essig.

Es sei denn, es handelt sich um Musikstücke oder Filme, die noch nicht auf CD oder DVD veröffentlicht worden sind: Wer etwa den gerade erst im Kino angelaufenen fünften Harry-Potter-Film “Harry Potter und der Orden des Phönix” bereits heute herunterlädt, macht garantiert was verkehrt. Das Verteilen urheberrechtlich geschützter Werke an ein anonymes Publikum über Tauschbörsen ist nämlich schon längst strafbar. Und P2P-Programme sind ja im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass derjenige, der was herunterlädt, dieselbe Datei gleichzeitig zum Upload anbietet, sprich anonym verteilt. Wer nicht in der Lage ist, diesen Mechanismus auszuhebeln, sollte die Finger gleich von P2P-Programmen lassen. Der Download urheberrechtlich geschützter Software ist davon übrigens ausgeschlossen – der ist per se verboten.

Das modernisierte Urheberrechtsgesetz, das im Herbst 2007 in Kraft tritt, schließt die aktuelle Download-Lücke bezüglich Musikstücken und Filmen. Dann ist nicht mehr nur die Vervielfältigung beziehungsweise der Download “offensichtlich rechtswidrig hergestellter Vorlagen” verboten, sondern auch gleichzeitig der Download aller öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen.

Vollständig heißt der neue § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG: “Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.”

Hmm, “öffentlich zugänglich gemacht” ist eigentlich Sinn und Zweck des Internets. Streng genommen bedeutet dieser Satz eigentlich, dass eine Privatperson gar nix mehr runterladen darf, oder…? Und wenn eine Internetseite ein urheberrechtlich geschütztes oder schützenswertes Werk darstellt, ist die Internet-Nutzung in Deutschland ab Herbst 2007 vielleicht komplett illegal. – Lassen wir uns überraschen. Die nächste Gesetzesänderung kommt bestimmt.

Soweit meine vollkommen haltlosen Überlegungen zur aktuellen und zukünftigen Gesetzeslage bezüglich Internet und Downloads, die längst nicht von allen Anwälten, Richtern und Vertretern der Musik- und Filmindustrie geteilt werden müssen. Wer das als Anleitung oder Aufforderung zu illegalem Handeln betrachtet, versteht mich absichtlich falsch und kann mich mal kreuzweise.

Externer Link:
Bundesministerium der Justiz: Kopien brauchen Originale

"Alter Falter!"-Artikel mit ähnlicher oder ganz anderer Brisanz:


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  • Jetzt ist es amtlich: Musik-Tauschbörsen sind verboten, das Aufzeichnen von Internet-Radios ist erlaubt

10 Kommentare zu “Klappe zu, Esel tot – Internet-Nutzung in Deutschland ab Herbst 2007 illegal”

  1. am Sonntag, 15. Juli 2007 um 8:49 Uhr1Syrabo

    Ja, wenn man die Sache in ihrer Konsequenz durch denkt, dann ist am Ende nicht nur das Internet betroffen.
    Denn woher will ich den wissen, wenn ich in der Musikladen bin und mir eine CD kaufe, ob diese nicht rechtswidrig hergestellt wurde. Z.B. werden auf der CD Symbole verwendet, die in dem Land verboten wurden, wo diese CD gepresst wurde.
    Auch woher kann ich denn wissen, ob es bei der CD nicht um eine Kopie einer Kopie handelt, die wiedrum eine Kopie von einer anderen Kopie ist. Was ist ein Orginal? Wer versichert mir, dass in einem Orginal nicht kopierte Elemente von anderen drin steckt, Zitate also und woher soll ich wissen, dass diese erlaubt sind?

    Also da man nie weiß, was echt ist oder nicht, würde ich weiterhin vor jeden CD oder DVD Kauf abraten. Man macht sich nur strafbar und weiß es am Ende nicht mal. Es ist wie beim Falschgeld. Wenn ich es nicht weiß, also nicht erkenne, da die Blüte fast 100% übereinstimmt, aber damit einkaufe, fällt aller Verdacht auf mich.

    Nee, danke. Das Ende oder wir sind schon mitten drin: Eine Gesellschaft, die sich in ihrer Entwicklung selbst blockiert, bloß um die Kontrolle über alles zu behalten und wo bitte niemand etwas konsumiert, was er nicht bezahlt hat bei dem, der meint, er hätte das Orginal der Orginale vom Urheber, also die erste orginale Kopie vom Orginal.

  2. am Sonntag, 15. Juli 2007 um 9:29 Uhr2David

    Man muss also quasi seine Webseite/Videos unter der GPL oder ähnliches veröffentlichen?

  3. am Sonntag, 15. Juli 2007 um 12:27 Uhr3Anonymous

    test

  4. am Sonntag, 15. Juli 2007 um 12:31 Uhr4Anonymous

    “Der Download urheberrechtlich geschützter Software ist davon übrigens ausgeschlossen – der ist per se verboten.”

    Das ist Unsinn. Der Download von GPL-lizenzierter Software ist nicht verboten.

    Ausserdem vermute ich stark, dass der neue Gesetzestext einfach nur mit der ueblichen Ungenauigkeit formuliert ist und sich das “offensichtlich rechtswidrig” auch auf “öffentlich zugänglich gemachte” bezieht.

    Und schliesslich ist es ja wohl absoluter Muell, dass diese Software hier einfach den Kommentar wegschmeisst und behauptet, man haette das falsche Rechenergebnis eingetragen, weil man keine Cookies eingeschaltet hatte, und dann auch noch, ohne darauf hingewiesen zu werden, dass man ohne Cookies seinen Kommentar ein zweites Mal schreiben darf.

  5. am Montag, 16. Juli 2007 um 10:54 Uhr5Stefan

    @Anonymous: Das mit den Cookies tut mir leid. Wenn ich programmieren könnte, würde ich sie abschaffen – wo immer möglich und sinnvoll. Stell dir doch vor, es wären Zimtsterne – mmmmh! Naja, okay…

    @Syrabo: Wenn man sich das neue Urheberrechtsgesetz, das eigentlich bloß die bösen “Raubkopierer” treffen sollte, auf das Real Life jenseits des Internets übertragen vorstellt, kriegt es tatsächlich noch erschreckendere Züge.

    @David & Anonymous: Das kann man so auslegen, muss man aber nicht. Zwei Anwälte, drei Meinungen – ist doch bekannt.

  6. am Donnerstag, 08. November 2007 um 15:50 Uhr6Alex

    Ich find den Artikel lustig. Ab und zu muss man ja auch mal abdrehen können. Was ist denn nun eigentlich mit dem Zwischenspeicher? Cache? RAM? Da wird ja auch eine Kopie angefertigt von wasweissichwelchem Material … :D.

  7. am Freitag, 09. November 2007 um 9:54 Uhr7Stefan

    Je nach Dummheit oder Intelligenz von Anwalt oder Richter gelten im Browser- oder Festplatten-Cache zwischengespeicherte Internetseiten auch als Kopien. Ich meine da gab da mal einen konkreten Fall, müsste man mal nach googlen.

    Naja, in der Zwischenzeit habe ich zumindest das neue Urheberrecht halbwegs verstanden, das am 01.01.2008 in Kraft tritt: “offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte” Vorlagen sind dann verboten – was immer das sein mag. ;-)

  8. am Sonntag, 02. Dezember 2007 um 11:51 Uhr8jule

    ab wann ist denn da nun das richtig verboten? da mein bekannter sagte emule sei nicht verboten? einer sagt das der andere das, was ist nun wahr und richtig?
    danke für antworten!

  9. am Sonntag, 02. Dezember 2007 um 19:12 Uhr9Stefan

    Hi jule, es war noch nie erlaubt, über eMule, eDonkey, BitTorrent und wie sie alle heißen, urheberrechtlich geschütztes Material zu tauschen. Finger weg! Bevor man eine teure Abmahnung oder gar Anzeige am Hals hat.

  10. am Montag, 15. Dezember 2008 um 20:56 Uhr10Engel

    Hmm, dann müsste der Kauf eines japanischen Autos ja auch verboten sein, weil damit die deutche Wirtschaft geschädigt wird.
    Oder man verwendet dieses Konsumverhalten als Druckmittel.

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