Das Bundesverfassungsgericht hat vorgestern entschieden, dass die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und – schwupps! – kann man auf der Seite des Deutschen Bundestages darin stöbern.
Die Sache hat nur einen Haken: Aufgrund eines Drei-Stufen-Systems läßt sich nur grob erahnen, wieviel Einkünfte der einzelne Bundestagsabgeordnete tatsächlich erzielt hat.
Stufe 1: 1.000 bis 3.000 Euro
Stufe 2: 3.000 bis 7.000 Euro
Stufe 3: 7.000 Euro und mehr
Mich interessiert, wer sich dieses Stufenmodell ausgedacht hat und weshalb das Bundesverfassungsgericht es nicht einkassiert hat. Vermutlich alles Stufe-3-Verdiener. Bei der fälligen Nachbesserung des Gesetzes bitte gleich die konkreten Einkünfte veröffentlichungspflichtig machen – danke!
Wer wissen will, wer was wann wofür von wem kassiert hat – wenn auch nur annäherungsweise – startet auf der Seite des Deutschen Bundestages unter “Abgeordnete”, “Biografien” am besten bei Jens Ackermann und blättert sich mit dem “weiter”-Link oben rechts durch den kompletten Bundestag.
Der interessante Part steht in den Biografien ganz unten, unter “Veröffentlichungspflichtige Angaben”. Wenn, wie bei Jens Ackermann, keine Stufe steht, hat der jeweilige Abgeordnete entweder gar keine Nebeneinkünfte erzielt, Einkünfte unter 1.000 Euro – vielleicht hat er aber auch nur einen guten Steuerberater. Man weiß es nicht.
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