Wenn ein Kunde Online-Banking über einen mit Schadprogrammen verseuchten Rechner tätigte und seine persönlichen Zugangsdaten, PIN und TANs etwa, unabsichtlich einem Hacker übermittelte, war es bislang so, dass der Kunde für den daraus resultierenden Schaden verantwortlich war. Klare Kiste.
Wie der SPIEGEL heute berichtet, sind jetzt aber die Banken die Dummen: “Nach einem Urteil des Amtsgerichts Wiesloch (Az4C57/08) haften die Banken für Schäden, die durch das unerlaubte Abfangen vertraulicher Daten – sogenanntes Phishing – entstehen.”
Also schnell den eigenen Rechner mit Trojanern wie Keyloggern und Hijackern vollkloppen, dem bösen Buben seines Vertrauens die eigenen Zugangsdaten fürs Online-Banking übergeben und sein Konto leerräumen lassen. Das Geld gibts dann von der Bank zurück.
Ganz schön verrückt! Würde mich zwar schwer erstauen, wenn dieses Fehlurteil tatsächlich rechtskräftig werden sollte. Aber bei der äußerst kreativen Internet-Rechtsprechung in Deutschland halte ich das gar nicht mal für ausgeschlossen.
Wobei dadurch dann eventuell mal die Banken auch ernsthaftes Interesse an der Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen zeigen dürften. Wieso gehören sonst eigentlich recht einfache Techniken wie HBCI noch nicht zum Standard?
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Was vermutlich in einer Welle der Kündigung von Online Konten bei “Schadensfällen” führen wird. Was bitte kann die Bank dafür, wenn jemand auf seinem Rechner sich nicht gegen entsprechende Schadprogramme schützt.
Ich melde mich gerne freiwillig für das Abnehmen deiner Finanzen.
@ blickblog: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, melde ich mich bei dir.
Übrigens Glückwunsch zum Robert-Basic-Link! Ich vermute, da ist auch Geld geflossen?