Sat-Receiver Comag SL 100 HD – erster Eindruck

Nachdem mein alter Satelliten-Receiver einige über Astra 19,2 frei empfangbare Programme ums Verrecken nicht mehr empfangen wollte, musste ein neuer her. Meine Wahl fiel auf den Comag SL 100 HD, der gerade bei Amazon für knapp 100 Euro erhältlich ist, rund 60 Euro unter der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.

Satelliten-Receiver Comag SL 100 HD [c] Amazon.de

Die über Astra 19,2 empfangbaren Kanäle sind beim Comag SL 100 HD bereits voreingestellt, darunter auch die freien HD-Varianten von Das Erste, ZDF und arte beispielsweise: Auspacken, anschließen, fertig.

Das für mich genialste Feature ist der USB-2.0-Anschluss an der Frontseite, über den sich eine externe Festplatte anstöpseln lässt. Darüber nutze ich den Comag SL 100 HD als mobilen Festplattenrekorder ohne eingebaute Festplatte.

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1378 (km) – Deutsche Geschichte als Egoshooter

1378 (km) ist eine Modifikation von Half-life 2: Deathmatch für den PC und deshalb erst für Spieler ab 18 Jahren. Half-life 2: Deathmatch muss auf dem eigenen Rechner installiert sein, außerdem benötigt man einen Account bei Steam, der Online-Vetriebsplattform für Computerspiele. Als begeisterter Spielekiller und Killerspieler besitze ich natürlich beides.

Wobei ich Spiele, in denen Menschen auf Menschen schießen, grundsätzlich nicht spiele. Angetestet habe ich 1378 (km) trotzdem kurz. Das Zip-File lädt man sich von der Homepage www.1378km.de herunter und entpackt es in den Programmordner Steam > steamapps > SourceMods > 1378. Anschließend startet man Steam und wählt 1378km_1.0 aus.

Man schlüpft in die Rolle eines Republikflüchtlings oder eines Grenzschutzbeamten, Schauplatz ist die 1378 Kilometer lange Mauer zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1976. Ziel des Spieles ist es, die Deutsche Demokratische Republik zu verlassen bzw. andere daran zu hindern. Knarren und Munition findet man beispielsweise in den zahlreichen Wachtürmen.

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Mensch Gottschalk und die Medien

Ich hatte die  Wetten-dass-Sendung mit dem schlimmen Unfall von Samuel Koch letzten Samstag live am Fernseher verfolgt. Im Gegensatz zum Rest der Welt fand ich die Wette allerdings nicht sonderlich spektakulär: Ein sportlicher und selbstbewußter junger Mann setzt mit Sprunggeräten unter den Füßen scheinbar locker über die ersten beiden Autos hinweg, so dass ich vor Langeweile schon fast wegdöse, als beim dritten Sprung das entsetzliche Unglück geschieht und der Wettkandidat wie tot am Boden liegen bleibt.

Dass Thomas Gottschalk die Sendung daraufhin abgebrochen hat, wird ihm unisono als menschliche Größe ausgelegt. Als genauso menschlich hätte ich es empfunden, wenn Gottschalk den kommenden ZDF-Jahresrücklick Menschen 2010 deswegen nicht moderiert hätte. Dass er es trotzdem tut, nehme ich ihm nicht übel. Aber interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass die Bild-Zeitung die entsprechende Pressemitteilung des ZDF von gestern 1:1 in ihre Online-Ausgabe übernommen hat – ohne jede Quellenangabe: Sieht aus wie ein Bild-Artikel, ist aber wortwörtlich der Text des ZDF! Wie billig ist das denn bitteschön? Auf die Qualitätsmedien ist auch kein Verlass mehr!

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WordPress 3.0.3 erschienen

Innerhalb kurzer Zeit das zweite Sicherheits-Update für die Blog-Software WordPress.

Version 3.0.3 behebt Fehler in der Rechteverwaltung für die Rollen Mitarbeiter und Autor. Benutzer mit diesen Leveln können ohne diesen Fix unter Umständen Artikel veröffentlichen, editieren oder löschen, obwohl sie es gar nicht können dürften. Aber das auch nur, sofern sie per Fernpublizieren auf das Blog zugreifen. Diese Funktion ist in WordPress standardmäßig deaktiviert und befindet sich unter Einstellungen > Schreiben. (siehe WordPress.org)

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Logo aus AVI-Video entfernen

Kurzes Video-Tutorial, wie man ein Sender-Logo aus einem AVI-Video entfernt.

Dazu benötigt man das Programm VirtualDub und den VirtualDub-Filter logoaway, der vorher in den Plugin-Ordner von VirtualDub kopiert wird.

Kleiner Versprecher im Video: Der erwähnte Button heißt UGLARM, nicht UGLAR. Ich brauche einen breiteren Monitor.

Nach dem Upload auf YouTube habe ich festgestellt, dass ein ähnliches Video-Tutorial bereits existiert – allerdings ist es anderthalb Minuten länger und erklärt eine andere Methode des logoaway-Filters. Außerdem ist es auf Österreichisch. Naja, doppelt hält besser.

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Domain- und Logo-Aufkleber

Die Firma CLICKANDPRINT.DE aus Chemnitz war so nett, mir ungefragt einen Schwung Domain- und Logo-Aufkleber für Alter Falter! zuzusenden. Verbunden mit der Hoffnung einer Erwähnung und Verlinkung in meinem Blog, was hiermit geschehen ist.

Alter Falter! Domain- und Logo-Aufkleber

Ich bin kein großer Aufkleber-Freund und habe keine unmittelbare Verwendung dafür. Vielleicht werde ich meinen Koffer demnächst mit den Aufklebern bestücken, um ihn dadurch auf dem Gepäckband im Flughafen schneller identifizieren zu können. Obwohl… Dann werde ich meinen Koffer vermutlich immer als letzter vom Gepäckband zerren, um ihn ein bisschen Werbung laufen zu lassen.

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Elektronischer Lippenstift gegen Herpes

[Trigami-Review]

HerpothermNoch bis zum 24. Dezember 2010 kann man beim Weihnachtsgewinnspiel auf der Internetseite der Firma Herpotherm täglich einen elektronischen Lippenstift gegen Herpes gewinnen. Wer sich nicht auf sein Glück verlassen will, erhält dort im selben Zeitraum 5 Euro Rabatt beim Kauf des Produkts.

Rechtzeitig benutzt, verhindert der batteriebetriebene Lippenstift die Entwicklung von Herpes. Bereits vorhandene Symptome wie etwa Kribbeln, Brennen oder Juckreiz sollen durch die Behandlung schneller abklingen. Und das alles ganz ohne Chemie, nur durch konzentrierte Wärme zwischen 50 und 51 Grad Celsius.

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Jugendschutzbeauftragter gemäß JMStV

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man fast drüber lachen: Der aktualisierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, kurz JMStV, der voraussichtlich zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, schreibt vor, dass jede nicht rein private Internetseite einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum benennen muss. So die gegenwärtige Einschätzung von Rechtsanwalt Udo Vetter in einem Blog-Artikel von heute:

Ganz untätig bleiben können Blogger aber nicht, sollte der JMStV am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wer nicht nur auf rein privater Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nennen und eine E-Mail-Adresse angeben, über die der Beauftragte schnell erreichbar ist.

Mein Angebot: Nehmts leicht – nehmt mich! Macht mich zu eurem Jugenschutzbeauftragten! Die notwendigen Angaben findet ihr in meinem Impressum. Ob Name und Telefon-Nummer genügen oder ob es Name und E-Mail-Adresse sein müssen, darüber streiten die Gelehrten noch. Am besten alles mit reinpacken! Ich habe Schuhgröße 43.

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Jugendschutz gefährdet private Webseiten

Kaum ist die Piraten-Partei von der politischen Bühne verschwunden, setzen die etablierten Parteien ihren internetpolitischen Unfug fort.

Ab 2011 braucht jede private Webseite einen Jugendschutzbeauftragten. Der muss ab dem 1. Januar 2011 mit Namen und Telefonnummer im Impressum genannt werden. Ansonsten drohen Abmahnungen bis zu 1.000 Euro und die Schließung der Webseite.

Grundlage dieses Irrsinns ist eine Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, kurz JMStV, der bereits seit 2003 existiert. Demnach sind Webseitenbetreiber verpflichtet, sämtliche Inhalte ihres Angebots nach Altersstufen zu kennzeichnen, so wie man es beispielsweise aus dem Kino kennt: ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren.

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Cyber Monday: Die große Amazon-Pleite

Heute war also der große Tag: Cyber Monday bei Amazon!

Vier Wochen lang wurden die Amazon-Besucher damit genervt, doch bitte aus 100 Produkten ihre Top 30 auszuwählen, die heute, am Cyber Monday, zu absoluten Tiefstpreisen – jeweils fünf Produkte alle zwei Stunden - mit bis zu 80% Rabatt verramscht wurden. Nur für einen begrenzten Zeitraum und nur solange der Vorrat reicht!, wie Amazon krakeelte.

Nun, auch wer jeweils pünktlich vor dem Rechner saß und in der ersten Sekunde den In-den-Einkaufswagen-Button drückte, ging in der Regel leer aus. Anstatt per Countdown zwei Stunden rückwärts zu zählen, hätte ein 1-Minuten-Countdown genügt: 1 Sekunde fürs Klicken, 59 Sekunden zur Auswertung der schnellsten Klicks.

Mit dieser fragwürdigen Aktion hat Amazon ein paar ganz wenige Leute glücklich gemacht, der Rest wird sich sicher gut überlegen, ob er sich an der nächsten Amazon-Aktion beteiligt.

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