genlogie.net – eine neue E-Mail, jetzt reichts!

Gerade eben ist eine neue E-Mail von genlogie.net bei mir eingetrudelt (siehe unten).

Was ich nicht tun werde:
- Ich werde nicht bezahlen.
- Ich werde Ihnen keine E-Mail schreiben.

Was ich tun werde:
- Ich werde die genannte Fortis-Bank – laut Bankleitzahlensuche in Köln oder Aachen ansässig – über die Machenschaften ihres Kunden genlogie.net informieren.
- Ich werde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Machenschaften der Fortis-Bank informieren.

Was ich eventuell tun werde:
- Anzeige bei der Polizei erstatten.

Achtung: Das ist keine Anleitung oder Aufforderung zum Nachmachen!

Lest euch die Kommentare und Tipps zu meinem ersten Artikel über genlogie.net durch und besucht auch die dort erwähnten Links, falls ihr noch Informationen sucht.

Über den Fortgang der Geschichte halte ich euch auf dem Laufenden. Bietet sich also an, mein RSS-Feed-Dingsdabums zu abonnieren.

Betreff: Einleitung rechtlicher Schritte – Abgabe an Inkasso

Sehr geehrter Herr Stefan Molxxx, [Namen unkenntlich gemacht. Habe noch immer keine Ahnung wer das ist - Alter Falter!]

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Creative Zen Stone: Kritik, Lügen und andere falsche Behauptungen

Auch nach fast drei Monaten bin ich noch immer komplett begeistert von meinem winzigen MP3-Player Creative Zen Stone. Umso überraschender, welcher Bockmist über das Gerät so verbreitet wird. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, alle Kundenmeinungen eines großen Online-Versandhändlers zum Creative Zen Stone, die bis zum 21.08.2007 veröffentlicht wurden, zusammenzukratzen – was nicht ganz einfach war, da der MP3-Player in sechs verschiedenen Farben erhältlich ist und deswegen auf ebensovielen Seiten plus ggf. den jeweiligen Folgeseiten besprochen wird. Damit mein Artikel nicht den Rahmen sprengt, pick ich mir nur die gröbsten oder meistgenannten Klöpse raus.

“Die Oberfläche des Players (schwarz) ist sehr anfällig für Fingerabdrücke und durch das Plastik wirk er zwar nicht direkt billig, aber doch nicht so Hochwertig wie ein ipod shuffle oder ein Iriver S10.” – Tatsächlich: Fingerabrücke, Kratzer, Staub – der Creative Zen Stone zeigt schamlos, was er alles hat. Einen MP3-Player trägt man aber auch nicht an einer Kette um den Hals, sondern hält ihn zwecks Bedienung in der Hand. Ansonsten verschwindet er in Hemd-, Jacken- oder Hosentasche.

Creative Zen Stone

“Der Akku meines Zen Stones hält bei niedrigster Lautstärke und mit verwendung der mitgelieferten Ohrhörer die nicht gerade von bester Qualität sind maximal 2,5 Stunden!!!!!” – Ja nee, is klar! Wahrscheinlich beim ersten Gebrauch, ohne das Teil komplett aufgeladen zu haben. Mein Creative Zen Stone läuft bei ohrenbetäubender Lautstärke ungefähr 8,5 Stunden, die letzte halbe Stunde auf Reserve – mit rot statt grün blinkendem Lämpchen.

“- nicht geeignet für Rock, schon gar nicht für Metal -> mit besseren Kopfhörern gehts einigermaßen” – Wer die mitgelieferten Hörplättchen benutzt, gehört eh geschlagen. Ich höre überwiegend Rock und Metal und bin mit der Wiedergabequalität äußerst zufrieden.

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Harald Schmidt hat heute Geburtstag

Harald Schmidt wird heute 50 Jahre alt – herzlichen Glückwunsch!

Nachdem er als ernsthafter Schauspieler nicht richtig Fuß fassen konnte, wechselte Harald Schmidt 1984 als Kabarettist ans Düsseldorfer Kom(m)ödchen. In seiner ersten Fernsehsendung, “MAZ ab!”, die ab 1989 in der ARD lief und ursprünglich eine ganz seriöse Quizsendung war, wenn ich mich richtig erinnere, mutierte er plötzlich zum heute geschätzten Fernsehclown, in dem er sich über die durchaus ernstgemeinten Fragen und Antworten lustig machte und sich gemeinsam mit seinen Gästen darüber kaputtlachte.

Soweit meine Erinnerungen. Ich würde deshalb gerne noch einmal die ersten Folgen von “MAZ ab!” sehen – mit einem ganz ernsthaften Quizmaster Harald Schmidt. Wenn mich nicht alles trügt.

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TrekStor MovieStation: Ganz brauchbar aber nicht perfekt

Nachdem ich die MovieStation von TrekStor jetzt über einen Monat in Gebrauch habe, möchte ich euch meine im Praxisbetrieb gesammelten Erkenntnisse nicht vorenthalten. Ich verwende meine TrekStor MovieStation übrigens an einem 4:3- oder an einem 16:9-Röhrenfernseher – wie sich das Gerät an einem Plasma-, LCD- oder TFT-Monitor verhält, kann ich euch nicht sagen.

1. DTS aber kein Dolby Digital 5.1 (Siehe unten: Update)

Die TrekStor MovieStation kann, an eine Heimkinoanlage angeschlossen, auch die hinteren Lautsprecher mit Surround-Sound versorgen – allerdings nur, wenn die Tonspuren im eher seltenen DTS-Format vorliegen. Dolby Digital 5.1, das wesentlich weiter verbreitete Audioformat, kann die TrekStor MovieStation dagegen nicht. Ich vermute, dass die Firma TrekStor hier an der falschen Stelle gespart hat, nämlich an der Lizenz für Dolby Digital. Schade.

Zur Zeit vielleicht noch nicht ganz so relevant, da bislang die wenigsten Fernseh-Sendungen in Dolby Digital 5.1 ausgestrahlt werden, und das Anfertigen von MPGs und AVIs mit Dolby Digital 5.1 aus eigenen, kopiergeschützten DVDs in Deutschland eh verboten ist. Sollte es sich aber demnächst im großen Maßstab durchsetzen, DD5.1-kodierte Filme legal gegen Bezahlung aus dem Internet herunterladen zu können – mein heißer Tipp als Hobby-Trendforscher -, wäre die TrekStor MovieStation ganz schnell Schnee von gestern.

2. “Stufenlose Videoskalierung” nicht ganz stufenlos

Zwar läßt sich das Videobild in der Höhe und Breite anpassen, allerdings geschieht das eher zentimeterweise und nicht etwa millimeterweise oder gar, wie beworben, stufenlos. Verschiebt man einen schwarzen Rand über den sichtbaren Bereich des Bildschirms hinaus, kann es deshalb passieren, dass auch ein Stück des Videobilds futsch ist.

3. Videoskalierung nur pi mal Daumen

Schade finde ich, dass sich das Bild nur separat in der Höhe und in der Breite skalieren läßt, aber nicht in einem Schritt, unter Beibehaltung des original Seitenverhältnisses.

4. Videoskalierung für jeden Film aufs Neue

Schaut man sich mehrere Filme mit gleichen Videobild-Eigenschaften hintereinander an, z. B. diverse Folgen einer Fernsehserie oder bei einem Musiksender mitgeschnittene Video-Clips, darf man jedes Video neu skalieren. Die beim ersten Video getroffenen Einstellungen für Höhe und Breite werden nicht beibehalten.

5. Darstellung von 4:3-MPEG-2s immer im 16:9-Format

MPEG-2-Dateien im 4:3-Format werden an einem 16:9-Röhrenfernseher automatisch auf volle Bildbreite gezogen. Mit kleinem schwarzen Rand oder Verlust von Videoinformationen im Millimeterbereich (siehe meine Punkte 2 und 4) kann man ja aus Bequemlichkeit vielleicht noch leben. Aber dass man jede 4:3-Fernsehaufnahme auf einem 16:9-Röhrenfernseher per Hand aufs richtige Format zusammenstauchen muss, nervt gewaltig. Das kenne ich allerdings auch schon von meinem DVD-Player Philips DVP 5960 – vielleicht gibts dafür unter Umständen gar keine technische Lösung? Keine Ahnung. AVIs im 4:3-Format sind von dieser falschen Breitbild-Darstellung übrigens nicht betroffen.

Fazit:

Für Pingelige besitzt die TrekStor MovieStation ein gehöriges Nerv-Potenzial.

Ich habe den Kauf noch nicht bereut, da ich mit meiner DVB-S-Karte mitgeschnitte Fernsehaufnahmen im MPEG-2-Format an jedem Fernseher gucken kann. Ich wünsche mir trotzdem, dass TrekStor den einen oder anderen Mangel demnächst per Firmware-Update behebt.

Update! 17.04.2008

Mit dem neuen Firmware-Update 1.24 spielt die TrekStor MovieStation über den optischen Ausgang am AV-Receiver angeschlossen auch Dolby Digital 5.1 Surround-Sound ab. Eine Anleitung zur Durchführung des Firmware-Updates findet ihr hier.

genlogie.net – dreiste Abzocke im Internet! Was tun?

Heute habe ich eine E-Mail von genlogie.net erhalten, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Wieso kann ein “Web 0.0″-Unternehmen wie genlogie.net noch immer aktiv auf Abzocker-Tour im Internet unterwegs sein? Weshalb hat noch keiner genlogie.net in Grund und Boden verklagt? Warum unterbindet die deutsche Justiz die Machenschaften von genlogie.net nicht von sich aus – sofort und nachhaltig? Wieso, weshalb, warum? Ich mache mir wirklich große Sorgen um unser Rechtssystem.

Hier der Text der E-Mail von genlogie.net mit dem Betreff: “Letzte Zahlungsaufforderung – Bitte lesen!” [Meine Anmerkungen in eckigen Klammern. - Alter Falter!]

Sehr geehrter Herr Stefan Mol***, [Den Namen kenne ich nicht. - Alter Falter!]

Sie haben unseren Service genlogie.net bestellt [Stimmt nicht. - Alter Falter!], den offenen Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie entsprechend informiert. [Stimmt alles nicht. - Alter Falter!]

Trotz der Rechnung vom 2007-05-22 [Nicht erhalten. - Alter Falter!] und der 1. Mahnung vom 2007-06-01 [Nicht erhalten. - Alter Falter!] haben Sie noch nicht reagiert. [Ach was? Wie denn auch? - Alter Falter!]

Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 04.05.2007 14:22:14 [Komisch, da war ich gerade in Shanghai, China. - Alter Falter!] mit der IP 91.7.245.** [Och, eine IP der Telekom - da bin ich seit Jahren kein Kunde mehr. - Alter Falter!] einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen. [Ja nee, is klar! Unter Umständen seid ihr auch nur ein bisschen doof. - Alter Falter!]

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StarOffice 8 von Sun jetzt kostenlos im Google-Pack – nanu?

StarOffice 8 von Sun Microsystems, die kommerzielle Alternative und Konkurrenz zum Office-Paket von Microsoft und in der Sun-Standardversion momentan auch für rund 60 Euro erhältlich, ist angeblich seit vorgestern kostenloser Bestandteil im kostenlosen “Google Pack”. Das spricht sich übrigens “Päck”, nicht “Pack”. Obwohl: Ich weiß gar nicht, wie es bei Microsoft Deutschland ausgesprochen wird?

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm, Datenbank, PDF-Export und vieles, vieles mehr von Sun Microsystems – und alles für Nüsse? Klar, dass sich Google damit in Redmond keine Freunde macht. An dieser Stelle sei die alte Kalauer-Frage erlaubt: “Bill, wie Gates?”

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Ein kleines Quiz: Alle meine Fernbedienungen…

Schon toll, wieviele Fernbedienungen sich so im Laufe der Jahre ansammeln. Viele davon benutze ich gar nicht. Beispielsweise die Fernbedienung für mein Autoradio – weil ich in meinem Auto nur selten auf der Rückbank sitze. Oder die Fernbedienung meines Zweit-DVD-Players von vor drei Jahren – weil der sich auch mit der Fernbedienung meines Dritt-DVD-Players von vor vier Jahren fernbedienen läßt. Oder die Fernbedienung für meine DVB-S-Karte im Rechner – weil ich die Karte über Maus und Computertastatur programmiere. Und so weiter, und so fort.

www.alterfalter.de

Trotzdem habe ich beinahe täglich acht (in Ziffern: 8) Fernbedienungen aktiv im Gebrauch. Die habe ich spaßeshalber mal fotografiert. Eine davon ist übrigens eine uralte All-In-One-Fernbedienung. Aber die krieg ich weder nah noch fern korrekt programmiert und deswegen steuert sie auch bloß ein einziges Gerät.

www.alterfalter.deOkay, kleines Quiz: Wer bis nächste Woche Sonntag, 19. August 2007, 23:59 Uhr, errät, welche verschiedenen Geräte ich mit meinen 8 Fernbedienungen fernbediene, gewinnt eine nigelnagelneue, ungetragene Baseball-Kappe eines süchtig machenden Online-Spiels. Die Nennung der Gerätetypen genügt: “4 Eierkocher, 2 Waschmaschinen, 2 elektrische Zahnbürsten” wäre beispielsweise eine formal korrekte Antwort – aber natürlich die falsche.

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Unerwünschten Besuch preiswert und lautlos beseitigen

Wer nicht wegen jeder Bananenschale zur Hausmülltonne auf dem Hof oder in den Keller rennen will, sondern Obst- und Gemüseabfälle ganz normal im Mülleimer in der Küche zwischenlagert, bekommt dieser Tage häufig unerwünschten Besuch. Nein, nicht von Wolfgang Schäuble, dem Ungeheuer aus dem Sommerloch! Ich meine Fruchtfliegen. Ekelige kleine Dinger, die einem im unpassendsten Moment vereinzelt vor der Nase herumflattern oder in Schwärmen fliegend die Küche verdunkeln.

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Kirchenaustritt – Folge 2: Die Lohnsteuerkarte

Mittwoch, 25.07.2007: Post vom Amtsgericht. Nanu, wer will sich denn da mit mir anlegen? Doch nicht schon wieder der genauso verrückte wie des Internets unkundige Anwalt aus München? – Ach nee, bloß die Bescheinigung meines Kirchenaustritts zum 05.07.2007. Donnerstag, 26.07.2007: Beim Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte abgeholt und nach Feierabend zur zuständigen Bürger-Service-Station gebracht, um den Kirchenaustritt auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Freitag, 27.07.2007: Abgabe der geänderten Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber. Etwas Lauferei, aber ansonsten ganz einfach. Zumindest für einen ledigen, kinderlosen, evangelischen Nordrhein-Westfalen. Dem Rest sei nochmal die Seite www.kirchenaustritt.de empfohlen.

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Bonjour! Sat.1 berichtet live aus dem Drogensumpf

Nachdem ARD und ZDF die Live-Übertragung der Tour de France scheinheilig aufgrund eines Doping-Falles bis zum Ergebnis der B-Probe unterbrochen haben, springt Sat.1 in die Bresche. Kann man dem Spartensender schlecht verübeln – solange alle so tun, als sei Doping bei der Tour de France die Ausnahme anstatt die Regel.

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