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Wie legal ist TheLastRipper, das Programm zum Aufnehmen von Last.fm?

Freitag, 25. April 2008 um 21:50 Uhr

Kategorie Internet-Radio | Link zum Artikel

Nachschlag: Windows-Nutzern empfehle ich das Programm LastSharp.

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Last.fm ist einer der wenigen Radiosender im Internet, der Songs komplett ausspielt. TheLastRipper ist das Programm, mit dem man Songs von Last.fm auf die eigene Festplatte herunterlädt. Als MP3s mit 128er Bitrate. Seit vier Tagen als “Last.fm Exclusive” zum Beispiel das offiziell erst heute erschienene dritte Album “Third” der englischen Gruppe Portishead. So weit, so klasse!

Portishead: Third (Last.fm exclusive)Viele fragen sich aber: Ist das denn überhaupt erlaubt? Dass der Mitschnitt von Radiostreams im Internet legal ist, ist gängige Meinung, die noch nicht mal von der Musikindustrie angezweifelt wird. Aber TheLastRipper schneidet ja nix analog am Ausgang der Soundkarte mit, sondern zieht sich die MP3s direkt, sprich: ohne Umwandlung, auf die Festplatte. Tja, da wirds dann schon ein Stück weit kniffliger.

Verstößt die Nutzung von TheLastRipper eventuell gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Last.fm, die das Rippen des Last.fm-Streams ausdrücklich untersagen? Klare Antwort: Jein!

Rechtsanwalt Alexander Wachs bezweifelt zwar, dass die entsprechenden Vertragsbedingungen überhaupt Vertragsbestandteil werden, kann das aber nicht grundsätzlich ausschließen. Im Grunde wäre das aber auch unerheblich, da durch die Nutzung von TheLastRipper keine urheberrechtliche Strafbarkeit entstehen kann. Was wiederum nicht heisst, dass ein Nutzer von TheLastRipper gegenüber Last.fm nicht eventuell doch schadensersatzpflichtig werden könnte. Soweit alles klar? Mir auch nicht.

Trotzdem ein sehr interessanter Artikel auf Netzwelt.de, inklusive Podcast mit Rechtsanwalt Alexander Wachs: “Ripping-Recht: Dürfen Sie last.fm und Co. mitschneiden?“.

Kleiner Tipp am Rande: Wer sich bei Last.fm registriert, als Voraussetzung zur Nutzung von TheLastRipper, braucht sich bloß einen Benutzernamen und ein Passwort ausdenken – die Angabe einer E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich.

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3 Kommentare zu “Wie legal ist TheLastRipper, das Programm zum Aufnehmen von Last.fm?”

  1. am Samstag, 25. Juli 2009 um 1:55 Uhr1Ulli

    Das ist ja wohl das letzte oder was?
    Man kann sich als Künstler schon dazu entscheiden die Songs komplett abspielen zu lassen und da kommt irgend so ein Typ und schreibt ein Programm dafür diese ‘einfach’ schnell und unkompliziert zu ‘rippen’!?

    Dem gehört gehörig eine an die Backen…
    Es versteht sich vielleicht für den idealistischen Musikliebhaber von selbst keine Tracks zu ‘rippen’! Pfff… Meiner bescheidenen Meinung nach ist das eine Frage des Ehrgefühls! ^^ In letzter Konsequenz wird den Kühen das Grasen verboten…

  2. am Samstag, 25. Juli 2009 um 2:34 Uhr2Stefan

    Sowas ähnliches gabs schon zu meiner Kindheit – nannte sich Kassettenrekorder. Am besten verbietet man als Künstler, dass die eigenen Songs in Radio und Fernsehen gespielt werden.

  3. am Donnerstag, 11. März 2010 um 18:22 Uhr3Anonymous

    sauber gekontert! immer dieser urheberrechtsunfug dieser fetten plattenbosse…

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