Zollfrei einkaufen bis 150 Euro Warenwert ab Dezember 2008
Update vom 6. Oktober 2008: Heute, am Montag, hat der Zoll laut heise online einen Rückzieher gemacht: Keine goldenen Zeiten für Eigenimporte. Blödmänner!
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Die “Wertgrenze für Kleinsendungen” aus dem nicht europäischen Ausland wird von jetzt 22 Euro ab Dezember 2008 auf 150 Euro angehoben. Im Klartext heißt das: Ab Dezember 2008 kann man z. B. bei Amazon.com einfuhrabgabenfrei Waren im Wert von 150 Euro zum jeweils gültigen Zoll-Umrechnungskurs kaufen.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind u. a. Alkohol, Tabakwaren und Parfüm. Außerdem versendet nicht jeder nicht europäische Online-Händler alle Waren nach Europa. Aber für Fans englischsprachiger Filme, CDs und Bücher etwa brechen ab Dezember 2008 wahrhaft “Goldene Zeiten” an, wie heise heute schreibt.
Details zu meiner ersten Zollfrei-Bestellung, noch unter 22 Euro Warenwert, und ein paar Rechenbeispiele findet ihr in meinem Beitrag “Amazon.com – Starke Preise dank schwachem Dollar” und in den Kommentaren dazu.
[via blog@netplanet]
"Alter Falter!"-Artikel mit ähnlicher oder ganz anderer Brisanz:
6 Kommentare zu “Zollfrei einkaufen bis 150 Euro Warenwert ab Dezember 2008”
Jetzt kommst du!
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na das ist doch mal eine gute Nachricht. :-)
Zollfreier Einkauf bis 150 Euro- neue Freigrenzen – warum nicht eher?…
…
Umstieg von Canti auf Disc…
Nach dem Umbau der Gabel stand bei mir als nächstes Projekt nun das Vorderrad und die entsprechende Bremse an. Da ich schon öfters in Situationen gekommen bin, bei denen die Cantis einfach an den Grenzen waren, wollte ich zumindest das Vorderrad, d…
heyho. Habe gehört, dass bloß der Zoll seine Wertgrenze für Eigenbearbeitung (Verzollungsgebühren) (d.h. ca 3,5%) erst ab 150€ Warenwert erhebt. Die 19% sollen wohl (ab 22€) bestehen bleiben. Ergo spart man wohl bloß 3,5%. Ist da etwas dran ?
Der Zoll schreibt (siehe erster Link im Artikel): “Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit.” Und bei nur 3,5% Ersparnis hätte Heise (siehe dritter Link im Artikel) wohl kaum von “Goldenen Zeiten” geschrieben, oder?
Heute, am Montag, den 6. Oktober 2008, hat der Zoll laut heise online einen Rückzieher gemacht: Keine goldenen Zeiten für Eigenimporte. Blödmänner!